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Am 01.02.2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) an die Stelle der Wärmeschutzverordnung von 1995 und der Heizungsanlagenverordnung getreten.
Bei bestehenden Gebäuden greift die EnEV auf zweierlei Weise:
- bei der Renovierung und Wohnraumerweiterung - und bei der Nachrüstung der Heizungsanlage.
Nach der EnEV müssen bis zum 31.12.2006 ineffiziente Heizungsanlagen und oberste Geschossdecken unter nicht ausgebauten Dachräumen nachgerüstet werden.
Wir führen für Sie den Energiesparcheck durch, der die Grundlage für Ihre Neubau- bzw. Renovierungsmaßnahme bildet. Durch eine Renovierung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Heizkosten auf Dauer zu senken und Ihre Energie effizient zu nutzen.
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